Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
TBL Luxury Rent, Gotenstrasse 11/2, 71065 Sindelfingen
- Partners und Vermieters -
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrags zwischen dem oben genannten Partner und Vermieter und dem Mieter hinsichtlich der durch TBL Luxury Rent vermittelten Mietverträge über Fahrzeuge. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und sie zu akzeptieren.
Mindestalter/Fahrerlaubnis
das Mindestalter für die Miete und das Führen des jeweiligen Mietfahrzeuges beträgt 18 Jahre. Der Mieter muss bei Anmietung des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Berechtigte Fahrzeugführer
das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst geführt werden. Sollten weitere Personen das Fahrzeug führen wollen, so müssen jene mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Verbotene Nutzungen/Einreisebeschränkungen/Ausreisebeschränkungen
● das Mietfahrzeug darf durch den Mieter nicht wie folgt verwendet werden:
● in überladenem Zustand oder mit mehr Personen im Fahrzeug als im Fahrzeugschein zugelassen;
● zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe;
● zur Weitervermietung;
● für den Transport von Waren oder Personen gegen Bezahlung;
● zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests oder zur Fahrschulung;
● mit abgeschaltetem ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm);
● um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen, sofern es sich bei dem Mietfahrzeug nicht um ein speziell dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt;
● das Mietfahrzeug darf nur in Deutschland genutzt werden; Ausnahmen von dieser Regelung müssen zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich festgehalten werden;
Fahrzeugübernahme
Der Mieter übernimmt das Mietfahrzeug vollgetankt in Betrieb, sicherem und sauberem Zustand. Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle der Firma TBL Luxury Rent. Bei Übergabe/Rückgabe des Mietfahrzeugs wird jeweils ein Zustandsprotokoll gefertigt und eventuelle Schäden schriftlich festgehalten. Das Mietfahrzeug ist in vollgetanktem Zustand und ordnungsgemäß zurückzugeben. Der Mieter hat Quittung des Tankbeleges vorzulegen. Der Vermieter/Partner ist berechtigt, Schäden bis zu 14 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs zu beanstanden.
Mietpreis/Zahlung
Der Mietpreis wird im Mietvertrag festgehalten und umfasst den Gebrauch des im Mietvertrag angegebenen Fahrzeugs für die vereinbarte Dauer der Anmietung. Bei verspäteter Rückgabe von mehr als 30 Minuten pro angefangene 24 Stunden wird ein weiterer Miettag zur Zahlung fällig. Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt in bar oder per Überweisung zu begleichen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, welche dem Vermieter/Partner durch gesetz- oder vertragswidriges oder unsorgfältiges Verhalten des Mieters oder seiner Hilfspersonen entstehen.
Im Übrigen haftet der Mieter insbesondere für alle Mängel bzw. Beschädigungen des Mietfahrzeugs, welche er zu verantworten hat. Dies umfasst namentlich, aber nicht ausschließlich, Schäden, die Entstehen durch:
Falschbetankung;
Nichtbeachtung von Maximalhöhen bei Garageneinfahrten, Unterführungen;
bei unsachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs (wie beispielsweise Kavalierstarts, Drifts, Überhitzung des Motors, Vollgasfahrten in kaltem Zustand des Motors etc.);
und sorgfältiger Handhabung des Fahrzeuginneren; Fahrten abseits befestigter Straßen;
allgemein unvorsichtiger Handhabung;
Manipulation des Fahrzeugs
Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie sämtlicher weiterer Schäden, wie beispielsweise für Bergung und Abschleppen, Gutachterkosten, Wertminderung, entgangene Mieteinnahmen sowie Kosten der Rechtsverfolgung.
Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs Bußgelder, Strafen oder Vermieter nicht bezahlte Gebühren (beispielsweise Autobahnmaut) anfallen, für welche der Vermieter/Partner in Anspruch genommen wird, hat der Mieter den entsprechenden Betrag zuzüglich Administrationsgebühren dem Vermieter zu ersetzen. Bei Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung/in das Straßenverkehrsgesetz duldet der Mieter die Herausgabe seiner personenbezogenen Daten an die jeweilige Behörde. Für den entstandenen administrativen Aufwand schuldet der jeweilige Mieter eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Unterhalt
Der Mieter schuldet den sorgfältigen Gebrauch des Mietfahrzeugs. Er überprüft regelmäßig die Niveaustände für Öl und Wasser sowie den Reifendruck. Mängel, zu deren Beseitigung er nicht verpflichtet ist, hat er umgehend dem Vermieter/dem Partner zu melden und dessen Weisungen bezüglich der Mängelbeseitigung zu befolgen. Für Auslagen im Zusammenhang mit Mängeln (wie Motoröl, Ersatzteile und Reparaturkosten) hat der jeweilige Mieter beim Vermieter/Partner zuvor eine Kostenübernahme einzuholen. Im Rahmen der Kostenübernahme getätigte Auslagen werden dem Mieter bei Rückgabe der Mietsache auf Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet. Reparaturen in eigener Regie sind dem Mieter untersagt.
Verhalten bei außerordentlichen Ereignissen und Unfällen
Bei außerordentlichen Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Brand, Bild-oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und einen Polizeibericht erstellen zu lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter verpflichtet sich, keinerlei Ansprüche von Drittpersonen anzuerkennen. Bei Diebstahl des Fahrzeugs ist nebst der Polizei auch der Vermieter/Partner unverzüglich zu benachrichtigen.
Versicherung
Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten. Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, beträgt der Selbstbehalt 3.500,00 € pro Schadenfall. Der Selbstbehalt ist sofort nach Beendigung der Miete zu begleichen, entweder in bar oder per Kartenzahlung. Weitere Ansprüche des Vermieters/Partners bleiben unberührt.
Keinesfalls versichert sind folgende Ereignisse:
Schäden, welche durch nicht ordnungsgemäßes Führen des Fahrzeugs oder falsche Handhabung entstehen;
Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Mieters verursacht werden (wie beispielsweise erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Führen des Fahrzeugs unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, Missachtung der Abstandsregelungen sowie Rotlichtverstöße etc.).
Datenschutz
Sämtliche Daten, die der Vermieter/Partner vom Mieter oder anderen vom Mietvorgang betroffenen Person erhält, werden entsprechend den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung bearbeitet.
Name, Anschrift und Anmietungsdaten sowie alle weiteren bei dem Vermieter/Partner bekannten Angaben über den Mieter werden bei begründeten behördlichen Anfragen (z.B. im Rahmen von Verkehrsverstößen) an die jeweilige Behörde, bei behaupteter Verletzung der Rechte Dritter (z.B. bei Eigentums- und Besitzstörungen) an diesen Dritten übermittelt.
Zurückbehaltungsrecht
Der Mieter hat nicht das Recht, das Mietfahrzeug für die Sicherung behaupteter Forderungen gegenüber dem Vermieter/Partner oder der Firma TBL Luxury Rent zurückzubehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschließlich Deutschem Recht. Gerichtsstand ist 71065 Sindelfingen.